Unbekannte Session
4."Der Islam eines Kafirs (d.h. wenn er konvertiert), selbst (wenn es sich um) einen murtadd handelt." -->-Der Ghusl wird erst fällig wenn man eine Gottesdienstliche Handlung durchführen möchte, z.B.: Wenn er Beten will. Der Gesandte Allah (ﷺ) hat den Leuten nach den Konversion den Ghusl anbefohlen, sowie berichtet von Qais Ibn Asim das der Gesandte Allahs (ﷺ) ihm bei seine Annahme des Islams befahl: "Bade dich mit Wasser und Lotusblättern." - Lotusblätter sind eine Empfehlung hier. "Wahrlich die Mushrikun sind unrein" (Quran) - dies bezieht sich primär auf das innere, aber es liegt nahe das der Ghusl auch auf die äußerliche Reinigung symbolisiert wird 5."Das Versterben eines Muslims nur zweck des Ritus." -->-Verstirb ein Muslim ist es eine Fard Al-Kifaya (Gemeinschaftspflicht), seinen Körper vollständig zu waschen und rituell zu reinigen. (min.1 Person) Die Grundlage ist der Konsens der Muslime zur Zeit des Propheten (ﷺ) das die Toten immer gewaschen wurden. Ein Gefährte verstarb und der Prophet (ﷺ) antwortete: "Wasch ihn mit Wasser und Lotusblättern." -Ausnahme; 1.Der Märtyrer der auf dem Schlacht Feld stirbt, der wird nicht gewaschen der Prophet (ﷺ) hat die verstorbenen in der Schlacht von Uhud ungewaschen begraben, damit sie in ihrem Blut am Jüngsten Tag auferstehen. 2.Bevor die Seele eingehaucht wurde bei Fehlgeburten. 6."Der Austritt der Monatsblutung" (Beendigung der Monatsblutung) -->-Nach dem aufhören der Blutung wird der Ghusl fällig, um Gottesdienstliche Handlungen auszuführen. -Die Menstruation dauert im durchschnitt 6-7 Tage und maximal 15 Tage, der Ghusl ist erst gültig nach dem das Blut komplett aufgehöhrt hat zu Bluten. Allah sagt im Quran bezüglich der Menstruierenden Frauen "Und kommt ihnen (Menstruierenden Frauen) nicht nahe (Geschlechtsverkehr) bis sie rein sind und wenn sie sich gereinigt haben, dann kommt zu ihnen wie Allah es euch geboten hat." (Quran) - "bis sie rein", bezieht sich auf das ende der Menstruation und "wenn sie sich gereinigt haben", bezieht sich auf den Ghusl -100% Konsens unter den Gelehrten 7."Der Wochenfluss (nach der Geburt)" -->-Gleicher Status wie das Menstruation Blut. -wird fällig entweder wenn der Wochenfluss vollständig versiegt ist oder nach maximal 40 Tagen nach der Entbindung. Wenn kein Wochenfluss vorliegt so ist kein Ghusl verpflichtend. (Murtamid der Madhab)
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